Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III
Maßnahmenummer: 922/34/21
Wenn es mit dem neuen Job geklappt hat, stehen wir Ihnen gerne weiter zur Verfügung: Wir unterstützen Sie bei der Lösung von eventuell auftretenden Problemen, damit Sie in Ihrer neuen Tätigkeit Erfolg haben.
Begleitung in der Probezeit
Wenn es mit dem neuen Job geklappt hat, können Sie weiter auf unsere Unterstützung zählen. Auf Ihren Wunsch kann das Coaching während der Probezeit fortgesetzt werden. Ihr Coach unterstützt Sie darin die Probezeit erfolgreich zu bestehen, dauerhaft im neuen Job Fuß zu fassen und sich mit den neuen Herausforderungen auseinander zu setzen.
Der Coach ist Ihr Sparringspartner
Die ersten Eindrücke und Erlebnisse in Ihrem neuen Job können schön, aber auch beunruhigend sein. Besprechen Sie diese mit Ihrem Coach in den gemeinsamen Terminen. Er ist Ihre Vertrauensperson. Sie können mit Verständnis und Rat rechnen, sowie mit wirkungsvollen Strategien, wie Sie die nächsten Monate meistern – zu Ihrer Zufriedenheit und zur Zufriedenheit Ihres Arbeitgebers.
Übersicht (30 UE)
Die Coaching-Termine können übrigens bei Bedarf auch bei Ihrem Arbeitgeber vor Ort stattfinden. Über einen Zeitraum von mehreren Monaten während Ihrer Probezeit unterstützt Sie Ihr Coach:
- Umsetzung von Coaching-Ergebnissen (ggf. erarbeitet in Modul 1 der Maßnahme „Nächste Station: Arbeit! – BASIS“)
- Entwurf einer für Sie mögliche Tagesstruktur
- Reflexion Ihrer Arbeitsleistungen
- Methoden zum Umgang mit Überforderung oder Unterforderung
- Blockaden erkennen
- Lösungsorientierte Kommunikation
- positive Gesprächsführung
- Verhaltensmuster unterbrechen
- Konflikte erkennen, analysieren und bearbeiten
- Positionen hinterfragen
- Verhalten reflektieren
- bei Unstimmigkeiten vermitteln