Was ist heute der Unterschied zwischen Arbeiter*innen und Angestellten?

Die Begriffe „Arbeiter*innen“ und „Angestellte“ tauchen im Arbeitsleben häufig auf, doch die Unterschiede zwischen diesen beiden Beschäftigungsformen sind nicht immer klar. Historisch und rechtlich betrachtet gibt es zwischen Arbeiter*innen und Angestellten einige Unterschiede, die sich in der Art der Tätigkeit, der Vergütung, den Sozialleistungen und auch der rechtlichen Behandlung bemerkbar machen. In diesem Artikel beleuchten wir, was Arbeiter*innen und Angestellte unterscheidet und wie sich diese Beschäftigungsarten im Laufe der Zeit entwickelt haben.

Definitionen: Welche Arbeitnehmenden gelten als Arbeiter*innen und welche als Angestellte?

Arbeiter*innen

Traditionell werden als Arbeiter*innen diejenigen Beschäftigten bezeichnet, die hauptsächlich körperliche, handwerkliche oder manuelle Tätigkeiten verrichten. Dazu gehören Tätigkeiten in der Produktion, im Bauwesen, in der Logistik oder in der Industrie. Arbeiter*innen sind in der Regel in Berufen tätig, die direkt mit der Herstellung von Produkten oder dem Einsatz von Maschinen und Werkzeugen verbunden sind. Diese Tätigkeiten erfordern oft keine akademische Ausbildung, sondern spezialisierte handwerkliche Fähigkeiten oder eine Berufsausbildung.

Angestellte

Angestellte hingegen üben in der Regel überwiegend geistige, administrative oder kaufmännische Tätigkeiten aus. Dies umfasst Büroarbeiten, Verwaltung, Buchhaltung, Marketing, Personalwesen und viele weitere Bereiche, die hauptsächlich Schreibtischarbeit beinhalten. Angestellte arbeiten oft in Bereichen, die strategisches Denken, Organisationstalent und administrative Fähigkeiten erfordern. Während viele Angestelltenberufe eine akademische Ausbildung voraussetzen, gibt es auch Berufe, bei denen eine kaufmännische Ausbildung ausreichend ist.

Unterschied zwischen Arbeiter*innen und Angestellten: Arbeiter in der Fabrik, Angestellte am Schreibtisch.

Unterschiede in der Art der Tätigkeit

Der zentrale Unterschied zwischen Arbeiter*innen und Angestellten liegt in der Art der ausgeübten Tätigkeit. Arbeiter*innen führen meist physische Arbeiten aus, die oft an Maschinen oder in der Produktion stattfinden. Die Arbeit ist häufig repetitiv und handwerklich geprägt, und die Leistung wird oft auf Stundenbasis oder anhand von produzierten Einheiten gemessen.

Angestellte hingegen sind für organisatorische und planende Aufgaben zuständig. Ihre Arbeit ist stärker durch Verantwortung, Entscheidungskompetenz und die Verwaltung von Prozessen geprägt. Diese geistige Arbeit hat in der Regel einen anderen Charakter als die manuelle Arbeit der Arbeiter*innen.

Vergütung und Arbeitszeit

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Arbeiter*innen

Die Vergütung von Arbeiter*innen erfolgt in der Regel auf Stundenbasis oder nach dem sogenannten Akkordlohn, bei dem die Bezahlung von der Menge der produzierten Einheiten abhängt. Die Bezahlung kann daher je nach Arbeitsleistung und geleisteten Stunden variieren. Üblich sind tariflich geregelte Löhne, insbesondere in den Branchen, in denen Tarifverträge eine Rolle spielen. Arbeiter*innen erhalten häufig Zulagen für Nacht-, Schicht- oder Mehrarbeit.

Angestellte

Die Vergütung von Angestellten erfolgt meist in Form eines festen Monatsgehalts, das unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit gezahlt wird. In der Regel sind Gehälter vertraglich vereinbart und bieten dem Angestellten eine größere finanzielle Planbarkeit. Im Gegensatz zu Arbeiter*innen werden Überstunden häufig nicht separat vergütet, sondern durch Freizeitausgleich oder Pauschalregelungen abgegolten.

Unterschied zwischen Arbeiter*innen und Angestellten bei der sozialen Absicherung

Die Sozialversicherung ist in Deutschland für beide Gruppen, also für Arbeiter*innen und Angestellte, weitgehend identisch. Beide zahlen Beiträge in die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein. Historisch gab es jedoch Unterschiede bei der Absicherung, die heute größtenteils verschwunden sind.

Krankenversicherung

Früher unterschieden sich die Krankenkassen für Arbeiter*innen und Angestellte. Während Arbeiter*innen meist in den Betriebskrankenkassen versichert waren, gab es für Angestellte eigene Angestelltenkassen. Diese Unterscheidung existiert heute nicht mehr, und alle Beschäftigten sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, wenn sie unterhalb der Einkommensgrenze liegen.

Rentenversicherung

Ein weiterer historischer Unterschied liegt im Rentenrecht. Früher wurden Arbeiter*innen und Angestellte unterschiedlich bei der Rentenversicherung behandelt. Heute zahlen beide in die gesetzliche Rentenversicherung ein, und auch hier gibt es keine Unterscheidung mehr in der Höhe der Beiträge oder der Berechnung der Rente. Einen Hinweis auf die damaligen Unterschiede geben noch die abweichenden Namen der Rentenversicherungsträger (neuer Tab).

Kündigung und Kündigungsfristen

Ein weiterer Unterschied betrifft die Kündigungsfristen im Arbeitsrecht. Diese waren früher bei Arbeiter*innen und Angestellten unterschiedlich geregelt.

Kündigungsfristen für Arbeiter*innen

Traditionell hatten Arbeiter*innen kürzere Kündigungsfristen als Angestellte. Das lag daran, dass Arbeiter*innen häufig in weniger spezialisierten Bereichen tätig waren, in denen der Wechsel des Arbeitsplatzes schneller vollzogen werden konnte. Die gesetzliche Kündigungsfrist betrug für Arbeiter*innen oft zwei Wochen.

Kündigungsfristen für Angestellte

Angestellte hatten hingegen längere Kündigungsfristen, die teilweise bis zu sechs Monate betragen konnten, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Position des Angestellten. Diese längeren Fristen spiegeln die größere Verantwortung und oft spezialisierte Tätigkeit der Angestellten wider.

Heute gilt jedoch, dass nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Kündigungsfristen für Arbeiter*innen und Angestellte grundsätzlich gleich sind. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Je nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses können diese Fristen jedoch verlängert werden.

Karriere- und Aufstiegsmöglichkeiten

In der Vergangenheit waren die Aufstiegsmöglichkeiten für Arbeiter*innen häufig begrenzter als für Angestellte. Heute gibt es jedoch auch für Arbeiter*innen zahlreiche Möglichkeiten, sich weiterzubilden und aufzusteigen, etwa durch berufliche Fortbildungen oder die Meister*innenausbildung.

Arbeiter*innen

Arbeiter*innen haben oft die Möglichkeit, durch Weiterbildungen höhere Qualifikationen zu erlangen, zum Beispiel durch eine Meister*innenprüfung im Handwerk. Diese Weiterbildung bietet nicht nur bessere Verdienstmöglichkeiten, sondern auch die Möglichkeit, in leitende Positionen aufzusteigen oder ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Angestellter

Angestellte haben in der Regel durch Fortbildungen und akademische Weiterbildungen eine Vielzahl an Möglichkeiten, innerhalb des Unternehmens aufzusteigen, zum Beispiel in Managementpositionen. Der berufliche Aufstieg in den Angestelltenberufen ist meist klarer strukturiert und an bestimmte Qualifikationen geknüpft.

Historische Entwicklung der Unterscheidung

Historisch gesehen war der Unterschied zwischen Arbeiter*innen und Angestellten sehr viel deutlicher ausgeprägt als heute. In der Zeit der Industrialisierung war die Arbeitswelt stark von der physischen Arbeit geprägt, und Arbeiter*innen standen an den Fließbändern oder führten harte körperliche Arbeiten aus, während Angestellte vor allem im kaufmännischen Bereich tätig waren.

Mit der Veränderung der Arbeitswelt und dem zunehmenden Einsatz von Technologie haben sich die Grenzen jedoch verwischt. Heute gibt es viele Berufe, die eine Mischung aus körperlicher und geistiger Arbeit erfordern, und auch die Unterschiede bei der Vergütung, den Arbeitszeiten und den Aufstiegsmöglichkeiten sind weniger stark ausgeprägt.

Fazit: Arbeiter*innen und Angestellte heute

Obwohl die Begriffe „Arbeiter*innen“ und „Angestellte“ nach wie vor verwendet werden, sind die Unterschiede zwischen diesen beiden Beschäftigungsformen in der modernen Arbeitswelt weit weniger stark ausgeprägt als früher. Beide Gruppen haben ähnliche Rechte und Pflichten, zahlen in die gleichen Sozialversicherungssysteme ein und können in vielen Fällen von ähnlichen Aufstiegsmöglichkeiten profitieren.

Für Arbeitnehmer*innen bleibt es jedoch wichtig, die Unterschiede zu kennen, da die Art der Beschäftigung Einfluss auf die Arbeitsbedingungen, die Vergütung und die Karrierechancen haben kann. Letztlich hängt die Wahl zwischen einer Tätigkeit häufig von den persönlichen Vorlieben und Fähigkeiten ab, sowie von den Anforderungen des jeweiligen Berufs.